Der fehlgeschlagene Immobilienkauf

Die Kanzlei befasst sich sodann sehr intensiv mit einer Problematik, die in den letzten Jahren zunehmende Bedeutung erlangt und besonders gravierende Auswirkungen für die Betroffenen hat. Die Thematik hat unter dem Schlagwort „Schrottimmobilie“ traurige Berühmtheit erlangt:

Nach mehr oder weniger intensiver Suche hat der Interessent eine Immobilie, häufig ein Mehrfamilienhaus, aber auch eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus erworben. Bei Besichtigung sind keine Besonderheiten aufgefallen. Im notariellen Kaufvertrag finden sich die üblichen Gewährleistungsausschlüsse, mit Ausnahme der häufig nicht einfach zu beweisenden Arglist des Verkäufers.

Nach einiger Zeit fällt auf, dass es eine Reihe nicht mitgeteilter Probleme bautechnischer Art gibt, die von maroden alten Bleirohren, untauglichen Elektroleitungen, verdeckten Nässeschäden mit Schimmel, in der Regel verbunden mit Mieterstreitigkeiten einhergehen und die zwar schon beim Kauf in der Welt waren, aber nicht offengelegt wurden. Der Käufer will wissen, ob er dies hinnehmen muss oder ob er -wenn ja, welche- Ansprüche besitzt.

An dieser Stelle ist beim Anwalt viel an juristischem Wissen und Erfahrung gefragt, aber auch an technischem Verständnis, gepaart mit der Bereitschaft, sich sehr sorgfältig mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut zu machen und die bis dahin komplexen Sachverhalte in allen Details zu erfassen und sodann eine Lösung wie Schadensersatz oder Rückabwicklung des Vertrages u.a. durchzusetzen.